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   BFH, 24.07.2003 - IX B 25/03   

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https://dejure.org/2003,17955
BFH, 24.07.2003 - IX B 25/03 (https://dejure.org/2003,17955)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2003 - IX B 25/03 (https://dejure.org/2003,17955)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - IX B 25/03 (https://dejure.org/2003,17955)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.03.2001 - IX B 149/00

    Beschwerdebegründung - Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 24.07.2003 - IX B 25/03
    Denn bei derartigen verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2001 IX B 149/00, BFH/NV 2001, 1037; vom 12. Dezember 2001 V B 132/00, BFH/NV 2002, 531).
  • BFH, 03.09.2002 - I B 107/01

    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 24.07.2003 - IX B 25/03
    Mit den geltend gemachten Verfahrensmängeln (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) der Verletzung rechtlichen Gehörs und der unzureichenden Sachaufklärung, hinsichtlich derer es an den nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen (dazu vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68; vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76) fehlt, können die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht mehr gehört werden.
  • BFH, 01.10.2002 - X B 34/02

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 24.07.2003 - IX B 25/03
    Mit den geltend gemachten Verfahrensmängeln (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) der Verletzung rechtlichen Gehörs und der unzureichenden Sachaufklärung, hinsichtlich derer es an den nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen (dazu vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68; vom 1. Oktober 2002 X B 34/02, BFH/NV 2003, 76) fehlt, können die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht mehr gehört werden.
  • BFH, 12.12.2001 - V B 132/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 24.07.2003 - IX B 25/03
    Denn bei derartigen verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch rügelose Verhandlung zur Sache und damit das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2001 IX B 149/00, BFH/NV 2001, 1037; vom 12. Dezember 2001 V B 132/00, BFH/NV 2002, 531).
  • BFH, 26.07.2004 - IV B 34/03

    Verlust des Ablehnungsrechts wegen Befangenheit; Verletzung des Anspruchs auf

    Zur Begründung geben sie an, die Beschwerdebegründung --ebenso wie die Schriftsätze in den Sachen IX B 24/03 und IX B 25/03-- bereits am 2. März 2003 als Telefax an den Bundesfinanzhof (BFH) abgesandt zu haben.
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